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AGB

GFK-FamilienFREUzeit - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Die Teilnahme an den Seminaren und Angeboten ist freiwillig. 
     

  2. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Kinder und für seine und deren Handlungen während der Freizeit. Jeder kommt für verursachte Schäden selbst auf. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. 
     

  3. Alle Teilnehmenden sind bereit, für die gesamte angemeldete Dauer auf alkoholische Getränke und Rauchen, sowie auf Drogenkonsum jeder Art zu verzichten. 
     

  4. ​Alle TeilnehmerInnen informieren den Veranstalter von einschränkenden Erkrankungen vorab im Anmeldeformular.
     

  5. Mit der schriftlichen Anmeldung kommt ein Vertrag über die gebuchte Dauer zustande. Die TeilnehmerInnen bekommen eine Rechnung und eine Reservierungsbestätigung. Der Platz ist dann 14 Tage reserviert. Sobald die Bezahlung eingegangen ist und eine schriftliche Bestätigung verschickt wurde, gilt die Freizeit als verbindlich gebucht.
     

  6. Unternehmungen, die als Gelegenheit oder Möglichkeit bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen und die Kosten dafür nicht im Reisepreis enthalten.
     

  7. Bei der Planung unserer Reisen haben wir die Rahmenbedingungen und ihre Entwicklung, soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt und einkalkuliert. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüsse kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Wir behalten uns daraus resultierende, notwendige Änderungen (z.B. Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms etc.) in angemessenem Umfang vor. 
     

  8. Stornoregelung:
    Wer seine Buchung stornieren möchte, zahlt bis zum 20.04.2026 10% der gesamten Rechnungssumme. Bei einer Stornierung ab dem 21.4.2026 behalten wir leider 60% der Rechnungssumme ein. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € pro Buchung wird zusätzlich erhoben. Die erhobenen Stornogebühren werden nach Möglichkeit - zumindest anteilig - erlassen, sofern eine ausreichende Belegung erfolgt.
     

  9. Wir können die Veranstaltung aus dringendem Grund bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen. Die bereits bezahlten Teilnahmegebühren werden dann vollständig zurückerstattet.
     

  10. Mit der Teilnahme erkenne ich die Maßnahmen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes und des Hygienekonzepts des Veranstalters an und werde diese einhalten.
     

  11. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.
     

  12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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